1 Jahr Hanau – Kein Vergeben, Kein Vergessen!

Liebe Oberbilker*innen,

am 19. Februar 2021 jährt sich der rechtsterroristische Anschlag in Hanau.

Zum Gedenken an die Opfer ruft Düsseldorf stellt sich quer an diesem Tag zu einer Demonstration um 17 Uhr auf dem Oberbilker Markt auf.

Diesen Aufruf teilen wir gerne:

Die Gefahr rechter Gruppierungen im Stadtteil und mögliche Handlungsoptionen möchten wir auch am 16.3. um 18h unter dem Titel „Oberbilk- Kein Raum für Rechtsextremist*innen!“ mit Ihnen/ Euch diskutieren.

Euer D-Oberbilk-Team

Düsseldorf stellt sich quer

Liebe Oberbilker*innen,

hiermit machen wir Euch nochmal auf den Aufruf von Düsseldorf stellt sich quer zum Gegenprotest am 6.12. aufmerksam!

Düsseldorf stellt sich quer (DSSQ):

Am 06.12.2020 kündigen sich Querdenker, rechte Hools, Neonazis und Reichsbürger an. Die Kundgebung der rechten Coronaleugner könnte die größte dieser Art seit vielen Jahren in Düsseldorf werden. DSSQ mobilisiert zum Gegenprotest ab 12:30 Uhr.

Bild ist der Facebookseite von Flüchtlinge sind in Düsseldorf willkommen entnommen!

Und hier noch die Demonstrationsroute:

Die Bilder sind der Facebookseite von DSSQ entnommen!

Bündnis bezahlbarer Wohnraum

Das Bündnis hat am 1.Mai 2020 eine Rede vor dem Landtag gehalten! Die Aktion passierte natürlich mit Masken, Abstand und kleiner Teilnehmerzahl.

Die Rede möchten wir hier mit Euch teilen, Ihr findet die Rede plus Bilder auch HIER:

Liebe Kolleg*innen,
Liebe Mieter*innen,

Wir erleben derzeit eine der schwersten Krisen seit Jahrzehnten. Die staatlichen Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, haben auch in Düsseldorf zu einem weitgehenden Stillstand des gesellschaftlichen Lebens und der wirtschaftlichen Aktivitäten geführt. Die Folgen sind noch kaum überschaubar, weltweit sind Millionen Menschen bereits in existentielle Notlagen geraten und es werden noch mehr werden.

Die Krise macht dabei vielen Menschen deutlich, welche zentralen Elemente sie konkret für die Daseinsvorsorge benötigen und dabei spielt die eigene Wohnung eine ähnliche Rolle wie der Zugang zur Gesundheitsversorgung oder zu Gütern des täglichen Bedarfs. Bisher war Wohnen vor allem ein Spiel der Marktkräfte und der Logik des Profits unterworfen. Gerade jetzt in der Krise erweist sich dies nicht nur als schwerer Fehler, es ist für viele Menschen zum tödlichen Risiko geworden!

Angesichts der Gesundheitsrisiken, die mit der Corona-Pandemie einhergehen, sind die Menschen auf die Wohnung als elementarem Schutz- und Rückzugsraum existentiell angewiesen – und zwar noch weit stärker als das bisher ohnehin der Fall war. Vorrangig muss es darum gehen, dass besonders Schutzbedürftige wie Obdach- und Wohnungslose überhaupt Zugang zu einer eigenen Wohnung erhalten. Noch drängender als sonst stellen sich darüber hinaus besonders für Menschen, die unter Armut, geringen Einkommen und prekären Beschäftigungsverhältnissen leiden, die Fragen nach bezahlbarem, nach bedürfnisgerechtem und nach sicherem Wohnraum, aus dem man nicht einfach hinausgedrängt werden kann. Zu kleine und schlecht ausgestattete Wohnungen können bei Ausgangsbeschränkungen wie jetzt zur Falle werden, die häusliche Gewalt begünstigt, weil Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten fehlen.

Wohnraum ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und muss daher der Markt- und Profitlogik entzogen werden! Wohnen darf keine Ware sein, die auf Märkten gehandelt wird, mit der man spekulieren und aus der man Profit schlagen kann. Wir haben mit Artikel 15 Grundgesetz die Möglichkeit, im Interesse der Allgemeinheit notwendige Kernbereiche der Wirtschaft in Gemeineigentum zu überführen – sprich zu vergesellschaften bzw. zu enteignen und sollten diese endlich nutzen. Wann, wenn nicht jetzt?!

Millionen Menschen werden ihren Job verlieren, Freiberufler*innen, Kulturschaffende oder Kleingewerbetreibende sind in akuter Not, viele haben durch Kurzarbeit deutlich geringere Einkommen und können ihre Miete nicht mehr zahlen. Im April waren bereits 1,63 Millionen Haushalte davon betroffen! Und wir müssen davon ausgehen, dass diese Zahl noch weiter drastisch steigen wird. Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass coronabedingte Mietrückstände aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 kein Grund für die Kündigung eines Mietverhältnisses sein dürfen. Kündigungen wegen Eigenbedarf sind allerdings weiterhin möglich! Zwangsräumungen werden während der Corona-Krise nicht ausdrücklich untersagt, sind aber inzwischen wiederholt durch Gerichtsbeschlüsse verhindert worden.

Aber: Mit der befristeten Aussetzung des Kündigungsrechts der Vermieter ist ausdrücklich kein Mieterlass verbunden! Mieter*innen bleiben weiter zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet! Es wird ihnen lediglich eine Frist bis Ende Juni 2022 eingeräumt, Mietrückstände auszugleichen. Es ist jetzt schon absehbar, dass die bis dahin aufgelaufenen Summen viele Haushalte überfordern und in finanzielle Krisen stürzen werden. Wer seine Miete also aktuell nicht zahlen kann, dem darf zwar nicht gekündigt werden, die Schulden dürfen aber weiterhin vollstreckt werden. Verbunden damit könnten auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen von Löhnen und Bankkonten sein. Deswegen muss dringend über einen teilweisen oder vollständigen Mieterlass nachgedacht werden! Es kann nicht sein, dass die aktuelle Krise zu eine Überschuldung von Mieter*innen führt.

Gleichzeitig haben nämlich die großen Wohnungskonzerne wie LEG, Deutsche Wohnen oder Vonovia im zurückliegenden Jahr glänzende Geschäfte gemacht. Durch die Mietzahlungspflicht können sie auch weiterhin mit guten Gewinnen und die Aktionäre mit üppigen Dividenden rechnen. Vonovia hat z.B. seinen Gewinn im letzten Jahr deutlich auf 1,2 Mrd. Euro steigern und seinen Anlegern höhere Dividenden ausschütten können. Zugleich werden von der Immobilienlobby bereits Forderungen laut, Vermieter*innen und Wohnungsunternehmen, die durch ausbleibende Mietzahlungen in Schwierigkeiten geraten sein sollen, mit öffentlichen Mitteln und Steuererleichterungen zur Hilfe zu kommen. Die Wohnungskonzerne können derzeit also weiterhin sichere Gewinne einfahren. Mieter*innen müssen weiterhin zahlen und wenn die Konzerne in schwierigkeiten geraten sollten, dann könnte es staatliche Unterstützungen geben. Wir halten all das für einen untragbaren Zustand Wir fordern, dass vor allem die großen Wohnungskonzerne, die sich im Immobilienboom des letzten Jahrzehnts eine goldene Nase verdient haben, zur Bewältigung der Krisenfolgen auf dem Wohnungsmarkt herangezogen werden!

Wir begrüßen es, dass die Stadt Düsseldorf Hotels angemietet hat, um wohnungslosen Menschen eine angemessene Unterkunft zu verschaffen. Aber wir fragen auch, warum erst eine Krise wie jetzt nötig war, um das möglich zu machen! Wir werden uns als Bündnis dafür einsetzen, dass die Stadt sinnvolle Maßnahmen wie diese nach der Krise nicht wieder zurücknimmt! Und wir wollen festhalten, dass man in Düsseldorf mit der Beschlagnahmung der rund. 20.000 leerstehenden und zweckentfremdet kurzeitig vermieteten Ferienwohnungen auf sämtliche Sammelunterkünfte für Geflüchtete und wohnungslose Menschen verzichten könnte.

Wenn in der derzeitigen Krise etwas deutlich geworden ist, dann wie existentiell wichtig das Recht auf Wohnen ist. Wohnen darf keine Ware sein! Wohnen muss dem Spiel der Marktkräfte und der Logik des Profits entzogen werden! Es gibt ein Recht auf Wohnen – aber ganz sicher kein Recht auf Rendite!

FÜR EINE WIRKSAME ZWECKENTFREMDUNGSSATZUNG

Liebe Oberbilkerinnen und Oberbilker,

das Bündnis für bezahlbarer Wohnraum ist morgen ab 13 Uhr vor dem Rathaus um sich für eine wirksame Zweckentfremdungssatzung einzusetzen. Darauf wollen wir aufmerksam machen, nicht zuletzt weil es auch um Wohnungen in Oberbilk geht. Das Bündnis fordert daher eine wirksame Zweckentfremdungssatzung für Düsseldorfer Immobilien:

Am 29.08.2019 um 13 Uhr protestieren wir anlässlich der Stadtratssitzung für eine wirksame Zweckentfremdungssatzung. Bereits am 15.08.2019 protestierten wir gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung (AirBnB oder booking.com) in Oberbilk. Dort wurden Wohnungen für über 17.000 Euro im Monat vermietet. Gegen diese skandalösen Praktiken und gegen den Leerstand in Düsseldorf soll eine Zweckentfremdungssatzung eigentlich greifen. Ca. 13.000 Wohnungen stehen in der Landeshauptstadt leer! Sie werden meist aus spekulativen Gründen nicht vermietet. Neben tausenden Ferienwohnungen, werden so den Wohnungssuchenden insgesamt ca. 18.000 Wohnungen vorenthalten, Raum für etwa 32.000 Menschen. Um Ersatz für diesen Verlust zu schaffen, müsste man 1.800 Häuser mit je 10 Wohnungen neu bauen – tatsächlich ein neuer Stadtteil. Es geht also um sehr viel.

Der Stadtrat wird nun über ein Instrument abstimmen, das gegen diese Zweckentfremdung vorgehen soll. Wir als Bündnis für bezahlbaren Wohnraum befürchten jedoch, dass der aktuelle Antrag der Ampel (SPD, Grüne und FDP) diesen untragbaren Zustand nicht beheben wird. Die Satzung muss unbedingt eindeutig formulieren, dass sie auch den heutigen Leerstand und die heutige Zweckentfremdung durch Tourist*innenwohnungen korrigieren will. Wir befürchten, dass sie nur auf zukünftige Umnutzungen abzielt. Es wäre absurd, das oben geschilderte Ausmaß des Leerstands zu ignorieren und damit als rechtens zu deklarieren.

Wir fordern daher ein sofortiges Ende der gewerblichen Nutzung von Wohnraum! Wir brauchen eine klare Kante gegen AirBnB und Co! Durch Ausgleichszahlungen soll sich die Vermietung als Tourist*innenwohnung und der Leerstand nicht mehr lohnen! Die Verwaltung der Stadt Düsseldorf benötigt Personal, dass durch Auskunfts- und Betretungsrechte die notwendigen Kontrollmöglichkeiten erhält, damit Wohnungen nicht illegal leerstehen oder als Ferienwohnungen vermietet werden können.

Kommt am 29.08.2019 um 13 Uhr zum Düsseldorfer Rathaus. Dort wollen wir auch die Ratsmitglieder mit unseren Forderungen konfrontieren.“

BÜNDNIS BEZAHLBARER WOHNRAUM

Heute um 15 Uhr wird in Düsseldorf – Oberbilk gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum demonstriert. Das Bündnis fordert für Düsseldorf:

„Internetplattformen wie airbnb oder booking.com bieten in Düsseldorf tausende Wohnungen an. Viele Anbieter*innen verfolgen dabei rein gewerbliche Zwecke. Das Problem ist nicht die selbst genutzte Wohnung, die während des eigenen Urlaubs untervermietet wird. Uns geht es um die zahlreichen Wohnungen, die das ganze Jahr über im Internet zu horrenden Preisen angeboten werden. So ist es keine Seltenheit, eine Wohnung mit 55 qm für über 3.400 Euro pro Monat (über 60 Euro den qm) zu mieten. Vermieter*innen und Untervermieter*innen kassieren ab, während die Menschen, die hier leben, bei der Wohnungssuche schier verzweifeln.

Am 29. August soll im Düsseldorfer Stadtrat eine Zweckentfremdungssatzung verabschiedet werden, die sich mit dieser Problematik befassen soll. Wir als Bündnis für bezahlbaren Wohnraum befürchten jedoch, dass der aktuelle Antrag der Ampel (SPD, Grüne und FDP) diesen untragbaren Zustand nicht beheben wird.

Wir fordern daher ein sofortiges Ende der gewerblichen Nutzung von Wohnraum! Wir brauchen eine klare Kante gegen AirBnB und Co! Durch Ausgleichsazhlungen soll sich die Vermietung als Touristenwohnung nicht mehr lohnen! Die Verwaltung der Stadt Düsseldorf benötigt Personal, dass durch Auskunfts- und Betreungsrechte die notwendigen Konrollmöglichkeiten erhält, damit Wohnungen nicht illegal als Ferienwohnungen vermietet werden können.

Kommt am 15.08.2019 um 15 Uhr zur Kölner Straße Ecke Schmiedestraße. Dort decken wir einen der AirBnB Vermieter*innen und seine Aktivitäten auf.“